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Antrag auf Einsicht in die Prüfungsunterlagen

Kandidatinnen und Kandidaten, die ihre Prüfung nicht bestanden haben, können mit diesem Formular eine Einsichtnahme in ihre Prüfungsunterlagen beantragen.

Mit diesem Antrag wird nicht automatisch eine Beschwerde erhoben.

Beschwerden – auch vorsorgliche – müssen innerhalb der Frist von 10 Tagen nach Zustellung des Prüfungsergebnisses per eingeschriebenem Brief eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Beschwerden mehr berücksichtigt. Bitte beachten Sie, aufgrund der Ferienzeit können sich die Termine für eine Einsicht in die Prüfungsunterlagen verzögern, eine Erreichbarkeit muss sichergestellt werden.

Kandidatinnen und Kandidaten, die die Prüfung bestanden haben, müssen für eine Einsichtnahme ebenfalls innert 10 Tagen einen begründeten schriftlichen Antrag z.Hd. der Prüfungskommission einreichen.

Kontakt

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Beruf

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Weiteres

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